Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Krankenpflege-Haack UG (haftungsbeschränkt)
§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungsverträge mit der Krankenpflege-Haack UG (haftungsbeschränkt) als Auftragnehmer.
§ 2 Tätigkeit
Der Auftragnehmer ist mit Beginn des Einsatzzeitraums mit der eigenständigen und eigenverantwortlichen Planung, Durchführung, Dokumentation und Überprüfung von häuslicher und/oder stationärer Krankenpflege und/oder Altenpflege der zu pflegenden Patienten ggf. in Kooperation mit den angestellten Pflegedienst Mitarbeitern/-innen und gemäß der Verordnungen für häusliche Krankenpflege sowie der behandelnden Ärzte der Patienten / der Patientinnen beauftragt.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Personen fachlich geeignet und qualifiziert sind, die folgenden vertragsgemäßen Leistungen zu erfüllen.
- a) Tätigkeitsbeschreibung bei Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegestationen, Krankenhäusern etc.
Der Auftragnehmer orientiert sich bei seiner Planung an den bei dem Auftraggeber geltenden Rahmenbedingungen für die Erbringung der Pflegedienste. - b) Tätigkeitsbeschreibung bei Privatpersonen
Der Auftragnehmer erbringt für den Pflegebedürftigen- erforderliche Leistungen der Pflegeversicherung gemäß den Vorschriften des SGB XI
- Grundpflege, d.h. Hilfen rund um die Körperpflege, z.B. Baden, An- und Ausziehen oder auch die Vermittlung von Pflegetechniken
- Behandlungspflege, d.h. medizinische Leistungen wie Spritzen, Verbände, Dekubitusversorgung, künstliche Ernährung oder auch Infusionen (nur bei entsprechender Qualifikation der Pflegekraft)
- Hauswirtschaftliche Versorgung, d.h. Einkauf von Lebensmitteln, Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung, Kleidungswäsche u. a.
- erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege entsprechend § 37 SGB V
- weitere privat vereinbarte Leistungen gemäß gesonderter Aufstellung
- erforderliche Leistungen der Pflegeversicherung gemäß den Vorschriften des SGB XI
§ 3 Weisungsfreiheit
Der Auftragnehmer unterliegt insbesondere bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten oder den vereinbarten Dienstzeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat das Recht, einzelne Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kündigt der Auftraggeber in einem solchen Fall das Vertragsverhältnis, so entfällt der Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers gemäß § 9 dieser AGBs.
§ 4 Honorar
Die Auftraggeber schulden die vereinbarte Vergütung. Abgerechnet werden tatsächlich erbrachte angefangene Einviertelstunden. Der Auftraggeber bestätigt dem Auftragnehmer am Ende eines Dienstes die vom Auftragnehmer geleisteten Arbeitsstunden und benennt dem Auftragnehmer eine hierfür zuständige Ansprechperson.
Der Auftragnehmer rechnet seine Dienste entsprechend der nachgewiesenen Stunden gegenüber dem Auftraggeber wöchentlich ab.
§ 5 Unterrichtungspflicht
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information, sofern sie bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten erwarten oder aber sich vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.
§ 6 Hilfsmittel, Werkzeuge, Materialien, Kleidung
Die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Hilfsmittel, Werkzeuge und Materialien (insbesondere Einmal-Schutzhandschuhe aus Gummi/Latex) stellt der Auftragnehmer. Der Auftraggeber kann verlangen, dass er die o. g. Hilfsmittel, Werkzeuge und Materialien dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung stellt.
Der Auftragnehmer wird für seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen eigene Dienstkleidung einsetzen. Sollte der Auftraggeber spezielle Kleidung wünschen, so wird er diese dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung stellen.
§ 7 Konkurrenz/Verschwiegenheit/Datengeheimnis
Der Auftragnehmer ist nicht exklusiv für den Auftragnehmer tätig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, selbst keine Verträge mit den Kunden des Auftraggebers zu schließen. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber für diese dadurch entstandenen Schäden, insbesondere für die durch die Abwerbung entstandenen Umsatzverluste.
Dem Auftraggeber ist es nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den vertragsgemäßen Zwecken zu erheben, zu bearbeiten, Dritten bekanntzugeben oder zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. Bedient sich der Auftragnehmer dritter Personen als Erfüllungsgehilfen, haben sich diese ebenfalls schriftlich auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Für die Abgabe entsprechender Erklärungen ist der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich. Im Übrigen unterliegen der Auftragnehmer und seine Hilfskräfte der beruflichen Schweigepflicht.
§ 8 Vertragslaufzeit/Kündigung
Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf des vereinbarten Einsatzzeitraumes.
Vorzeitig kann das Vertragsverhältnis von jeder der Parteien mit einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Kündigung beendet werden.
Ist der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus sonstigen Gründen persönlicher Verhinderung seines eigenen Personals nicht in der Lage, seine Dienstleistungen unmittelbar zu erbringen und ist er auch nicht in der Lage, nach Absprache mit dem Auftraggeber qualifizierte und geeignete Hilfspersonen als Subunternehmer mit der Erbringung der medizinischen Dienstleistungen zu beauftragen, so ist er berechtigt, dass Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Das Recht der Parteien zur Kündigung dieses Vertragsverhältnisses aus sonstigen wichtigen Gründen bleibt unberührt.
§ 9 Sorgfalt und Haftung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, sachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Er haftet dem Auftraggeber gegenüber für von ihm oder seine Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Für seine Tätigkeit hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung bei der Basler Sachversicherungs-AG, Basler Str.4, 61345 Bad Homburg abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Änderungen in seiner Versicherung unverzüglich mitzuteilen.
§ 10 Rechtswahl / Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige ordentliche Gericht.
§ 11 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Regelung dieses Vertrages eine von den Vertragsparteien nicht beabsichtigte Lücke aufweist.